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LSG für das Land Brandenburg Urteil vom 27.02.2003 - L 1 RA 251/01

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nicht rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Neuruppin (Entscheidung vom 20.11.2001; Aktenzeichen S 5 RA 559/00)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.12.2003; Aktenzeichen B 4 RA 20/03 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin vom 20. November 2001 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme verpflichtet ist, die Zeit vom 01. Januar 1972 bis zum 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz (AVItech), Versorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), sowie die in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsverdienste festzustellen.

Der am ... Dezember 1937 geborene Kläger war u. a. vom 26. November 1958 bis 11. Januar 1959 als Rechnungsinstrukteur in der Maschinen-Traktoren-Station N./D., vom 15. August 1959 bis Januar 1961 als Hauptbuchhalter in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, Bäuerliche Handelsgenossenschaft o. N. P.-U., vom 15. Januar bis zum 27. Juni 1961 als Hauptbuchhalter in dem volkseigenen Gut (VEG) (K) Z., vom 28. Juni bis zum 09. August 1961 erneut als Hauptbuchhalter in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, Bäuerliche Handelsgenossenschaft o. N. P.-U. und vom 10. August 1961 bis zum 30. Juni 1963 als Rechnungsinstrukteur in der Maschinen-Traktoren-Station A. tätig. Als Hauptbuchhalter arbeitete er vom 09. Dezember 1963 bis zum 09. Februar 1966 bei der LPG "Frohes Sernitztal", im Anschluss daran bei der Meliorationsgenossenschaft "Randow Welse" sowie vom 01. Januar 1967 bis zum 31. Dezember 1971 ...

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