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LG Paderborn Urteil vom 14.01.2008 - 4 O 595/06

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Tenor

Unter Aufhebung des Teilversäumnisurteils vom 20.02.2007 werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 23.530,27 € (i. W. dreiundzwanzigtausendfünfhundertdreißig 27/100 Euro), die Beklagten zu 2-6) und 8-10) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2007, die Beklagte zu 7) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2007 und die Beklagte zu 1) nebst 4 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Der Kläger macht gegen die Beklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungs-ansprüche geltend.

Die Beklagten sind aufgrund privatschriftlichen Testamentes vom 04.11.2002 Erben der am 13.07.2004 verstorbenen Frau ..., zuletzt wohnhaft in ..., geworden. Der Kläger ist der Vater der Erblasserin und ihres Bruders. Die Mutter der Erblasserin ist vorverstorben. Die Erblasserin selbst war unverheiratet und kinderlos.

Der Nachlass der Erblasserin setzt sich wie folgt zusammen:

Sparbuch bei der Bank für Caritas 76,01 €

Sparbuch bei der Bank für Caritas 15.916,36 €

Sparbuch bei der Bank für Caritas 6.582,36 €

Sparbuch bei der Bank für Caritas 6.064,52 €

Wertpapierdepot 70.166,81 €

Girokonto 5.691,26 €

DIFA-Fonds 17.912,57 €

DIFA-Fonds 9.692,39 €.

Des weiteren hatte die Erblasserin zwei Lebensversicherungen bei der ... mit Versicherungsnummer ... und Versicherungsnummer ..., sowie zwei Versicherungen bei dem Versorgungswerk der ... GmbH Nr. ... und Nr. ... abgeschlossen. Widerruflich Bezugsberechtigte waren die Beklagten. Die ausgezahlte Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung belief sich bei der Lebensversicheru...

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  • § 18 Unterhalt des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes / I. Abgrenzung zwischen Sonderbedarf und Mehrbedarf
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  • § 19 Volljährigenunterhalt: Unterhalt des gemeinschaftli ... / F. Anteilige Haftung beider Eltern
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  • § 2 Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsnachfolgeklausel, § 727 ZPO
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  • § 2 Haftungsgrundlagen / (1) Gefälligkeitsfahrt
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