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LAG Niedersachsen Urteil vom 01.12.2000 - 12 Sa 1849/95 (veröffentlicht am 01.12.2000)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Arbeitsverhältnis endet nach Zugang des Bescheides über die Berufsunfähigkeit nicht gemäß § 59 Abs. 2 BAT, wenn der Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann, dessen Anforderungen er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen gewachsen ist. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet durch Umorganisation einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, auf dem der Arbeitnehmer trotz seiner Beeinträchtigung beschäftigt werden könnte.

 

Normenkette

BAT § 59 Abs. 2; KSchG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Emden (Entscheidung vom 21.01.1993; Aktenzeichen 1 Ca 312/92)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 21. Januar 1993 – 1 Ca 312/92 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Streitwert: unverändert.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer auflösenden Bedingung.

Der Kläger ist seit dem 01. Juni 1988 beim beklagten … als Rettungssanitäter beschäftigt. Er leidet an einer Hautallergie, die vor allem bei Einsatzfahrten im Rettungswagen auftritt. Auf seinen Antrag vom 02. Januar 1991 hin, gewährte ihm die … mit Bescheid vom 22. Juli 1991 Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit ab dem 01. Dezember 1990. Der Rentenbescheid wurde dem Kläger am 23. Juli 1991 zugestellt. Zuvor hatte das … einen Grad der Behinderung von 40 % anerkannt.

Mit Schreiben vom 24. September 1991 teilte der Beklagte unter Hinweis auf § 59 BAT – die Parteien haben arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart – dem Kläger die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Rentengewährung zum 31. März 1992 mit. Daraufhin stellte der Klä...

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