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LAG Köln Urteil vom 18.06.2020 - 8 Sa 27/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn und von Schadensersatzansprüchen wegen Unterbleibens einer leidensgerechten Beschäftigung

 

Leitsatz (amtlich)

Annahmeverzugsansprüche sowie Schadenersatzansprüche wegen nicht erfolgter Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Arbeitgeber befindet sich mit der Annahme der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers nicht im Annahmeverzug, wenn dieser in dem betreffenden Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen außerstande war, seine Arbeitsleistung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bzw. deren Konkretisierung kraft Weisung nach § 106 S. 1 GewO anzubieten.

2. Dem Arbeitnehmer steht auch kein Schadensersatzanspruch wegen des Unterbleibens der Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung zu, wenn die vom Arbeitnehmer angebotenen leidensgerechten Tätigkeiten nicht gleichwertig zu den arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten waren.

 

Normenkette

BGB § 615

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 06.11.2017; Aktenzeichen 6 Ca 5008/16)

 

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.11.2017 - 6 Ca 5008/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  2. Die Revision wird nicht zugelassen.
 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Annahmeverzugsansprüche sowie Schadensersatzansprüche wegen nicht erfolgter Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung.

Die Beklagte ist ein Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen der L -Gruppe und betreibt mehrere Wartungsstationen am Standort großer Flughäfen, u.a. am Flughafen K , wo zuletzt ca. 90 Arbeitnehmer beschäftigt wurden. Bei der Beklagten ist ein Betriebsrat gebildet.

Der am 19 geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.10.1986 beschäftigt. Die bei der Beklagten jeweils geltenden Tarifverträge f...

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