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LAG Hamburg Urteil vom 30.11.2000 - 1 Sa 56/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

NDR – Altersversorgung. statische oder dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag. Abbau einer plangemäß eintretenden Überversorgung im öffentlichen Dienst

 

Leitsatz (amtlich)

Im öffentlichem Dienst kann auch eine plangemäß eintretende Überversorgung eingegriffen werden.

 

Normenkette

BetrAVG § 1; Versorgungsvereinbarung des NDR vom 13.3.1997 § 16

 

Verfahrensgang

ArbG Hamburg (Urteil vom 13.10.1999; Aktenzeichen 6 Ca 219/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.08.2002; Aktenzeichen 3 AZR 14/01)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 1999 – 6 Ca 219/99 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die richtige Berechnung der Versorgungsbezüge des Klägers.

Der Kläger war zunächst auf Grund des Arbeitsvertrages vom 01./14. März 1973 (Anlage B 3 = Bl. 99–102 d.A.) vom 01. Februar 1973 befristet bis zum 31. Januar 1975 als Redakteur mit besonderen Aufgaben bei dem Beklagten beschäftigt. Der Kläger war für die Sendung „Sesamstraße” tätig, für die der Beklagte zunächst beschränkt bis zum 31. Dezember 1975 die Senderechte erworben hatte. Die Parteien streiten jetzt auch darüber, ob ein sachlicher Grund für die Befristung bestand.

Mit dem Arbeitsvertrag vom 29. Oktober/11. November 1974 (Anlage B 1 = Bl. 59–62 d.A.) wurde der Kläger ab dem 01. Februar 1975 als Erster Redakteur weiterbeschäftigt. In dem Arbeitsvertrag heißt es unter anderem:

„…

§ 7

Der NDR gewährt Versorgungsleistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen tarifvertraglichen Versorgungsvereinbarung. Die Versorgungsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer des NDR, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und bei ihrem letzten Eintreten in die Dienst...

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