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LAG Berlin Urteil vom 06.08.2001 - 18 Sa 569/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückforderung. Fortbildungskosten. Bindungsdauer. geltungserhaltende Reduktion

 

Leitsatz (amtlich)

Bei mehreren zulässigen Vereinbarungsvarianten kann eine geltungserhaltende Reduktion nur dann vorgenommen werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, welche der Varianten die Parteien im Falle der Kenntnis der Unwirksamkeit der gewählten Regelung tatsächlich gewählt hätten

 

Normenkette

BGB § 611

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 17.01.2001; Aktenzeichen 51 Ca 27899/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.12.2002; Aktenzeichen 6 AZR 569/01)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Januar 2001 – 51 Ca 27899/00 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, gegenüber dem Anspruch des Klägers auf Vergütung für den Monat August 2000 mit einem von ihr behaupteten Anspruch auf Rückzahlung von Lehrgangskosten aufzurechnen.

Der am 15. März 1959 geborene Kläger, der verheiratet und zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, war in der Zeit vom 1. April 1998 bis 31. August 2000 bei der Beklagten, die ein Unternehmen betreibt, das Energieanlagen montiert und wartet, zu einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 3.792,– DM tätig. Bei der Einstellung verfügte der Kläger über, die Berechtigung zur Durchführung von Wartungsarbeiten der Stufen W1 bis W4 an Dieselmotoren (Notstromaggregaten) der Firma MTU.

Etwa im Dezember 1999 teilte der Geschäftsführer der Beklagten dem Kläger und seinem Arbeitskollegen Gottschalk mit, dass er erwäge, sie zum Lehrgang W5 zu MTU zu entsenden, dass der Beklagten durch die Teilnahme an dem Lehrgang jedoch erhebliche Kosten entstehen würden und er im Falle der Teilnahme daher eine Rüc...

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