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Hessisches LAG Urteil vom 01.12.2015 - 4 Sa 311/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifvertragliche Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Lohnerhöhung und Einmalzahlung aufgru8nd des Nachwirkens eines Tarifvertrages

 

Leitsatz (amtlich)

Die statische Natur des Nachwirkens von Tarifverträgen nach § 4 Abs. 5 TVG schließt die Geltung von aufschiebend bedingten Änderungen des Tarifvertrages während des Nachwirkungszeitraums nicht aus, sofern diese im Tarifvertrag zu Beginn der Nachwirkung bereits enthalten sind.

 

Normenkette

TVG § 4

 

Verfahrensgang

ArbG Gießen (Entscheidung vom 08.01.2015; Aktenzeichen 4 Ca 281/14)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 08. Januar 2015 - 4 Ca 281/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf eine tarifvertragliche Lohnerhöhung und eine tarifvertragliche Einmalzahlung.

Der Kläger ist für die Beklagte seit 1. Februar 2007 tätig. Er ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di. Die Beklagte gehört dagegen keiner Organisation an. Gemäß § 3 des Arbeitsvertrages der Parteien ist das Monatsentgelt jeweils am Ende jeden Monats abzurechnen und auszuzahlen. Unter dem 29. Mai 2009 schloss die Beklagte mit ver.di. einen Anerkennungstarifvertrag (nachfolgend ATV). Dieser enthält unter Anderem folgende Regelungen:

"§ 2 Anerkennung der Tarifverträge

1. Die Tarifverträge für Arbeiter/innen, Angestellte und Auszubildende des Groß- und Außenhandels/Verlage des Tarifgebietes Hessen, abgeschlossen zwischen Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di.), Landesbezirk Hessen - Fachbereich 12 Handel sowie dem Verband Großhandel Außenhandel Verlage und Dienstleistungen Hessen e. V. (AGH) gelten in ihrer jeweiligen Fassung für die in ihrem jeweiligen Geltungsbereich aufgeführten Beschäftigten d...

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