Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkünftemäßige Erfassung von Schuldzinsen aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Leitsatz (redaktionell)
Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen stehen, wozu eine arbeitsvertragliche Verpflichtung bestand, sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd zu berücksichtigen.
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
Streitjahr(e)
1994, 1995
Nachgehend
Tatbestand
Für die Streitjahre 1994 und 1995 streiten die Beteiligten darüber, ob bestimmte Schuldzinsen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden können. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin hatte als Wirtschaftsprüferin bei der D Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) erzielt. Ferner hatte sie Einkünfte aus Kapitalvermögen wegen ihrer Aktienbeteiligung an der D. In ihren Steuererklärungen für die Streitjahre machte sie die Aufwendungen für Schuldzinsen bei den Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend und führte aus, es handele sich bei den Aufwendungen um Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen, das sie zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs von D-Aktien aufgenommen habe. Sie fügte Steuerbescheinigungen über Dividendengutschriften bei und führte im Einzelnen aus, es sei arbeitsvertraglich festgelegt worden, daß ein Aktienerwerb notwendig sei. Grundlage des Anstellungsvertrages der Klägerin sei ein Anteilserwerb an der Gesellschaft gewesen. Die Klägerin legte den Arbeitsvertrag vor. Sie sei zum 01.01.1993 zur Sicherung ihrer Position in der Gesellschaft verpflichtet gewesen, die Schuldzinsen bzw. Finanzierungskosten auf sich zu nehmen.
Diese hä...