Entscheidungsstichwort (Thema)
Konkurrenzverbot im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Leitsatz (redaktionell)
1) Die Grundsätze zur ertragsteuerlichen Behandlung eines Wettbewerbsverbots im Rahmen einer Betriebsveräußerung lassen sich auch auf die Frage übertragen, ob die Einräumung eines Konkurrenzverbots im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG erfolgt ist oder ob es sich um eine umsatzsteuerrechtlich eigenständige Leistung handelt.
2) Im Regelfall erfolgt die Einräumung des Konkurrenzverbots somit im Rahmen der Geschäftsveräußerung im Ganzen.
3) Der Umstand, dass im Rahmen der Veräußerung eines ambulanten Pflegedienstes für ein zweijähriges Konkurrenzverbot eine Zahlung in Höhe von 38,4% des Kaufpreises vereinbart werden, rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass dem Konkurrenzverbot eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1a
Nachgehend
BFH (Urteil vom 29.08.2012; Aktenzeichen XI R 1/11)
Tatbestand
Streitig ist im Rahmen der Umsatzsteuer (USt)-Festsetzung für 2002 die umsatzsteuerliche Behandlung eines vertraglich vereinbarten Konkurrenzverbotes.
Die Klägerin (Klin.) wurde 1991 als GbR gegründet und betrieb seitdem einen ambulanten Pflegedienst. Sie führte nach § 4 Nr. 16e des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfreie Umsätze aus. Gesellschafterinnen waren Frau M und Frau N.
Mit Vertrag vom 26. April 2002 veräußerte die GbR das gesamte Unternehmen zum 30. April 2002 an die Firma C GmbH & Co. KG. Gemäß § 6 des Unternehmenskaufvertrages betrug der Kaufpreis 1.250.000 EUR und war am 15. Mai 2002 fällig. Unter § 9 des Kaufvertrages hieß es wie folgt:
|
(1)
|
Die Verkäuferin verpflichtet sich, in D und in einem Umkreis von 100 km kein Unternehmen im Bereich der K... |