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FG München Urteil vom 24.04.2008 - 14 K 4628/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung bei Fälschung des Zollstempels auf dem Ausfuhrnachweis

Leitsatz (redaktionell)

1. Kann ein Unternehmer keinen ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis vorlegen, weil der Zollstempel auf dem Ausfuhrnachweis nach einem Gutachten des Zollkriminalamtes gefälscht worden ist, erfordert die Annahme einer steuerfreien Ausfuhrlieferung, dass der Unternehmer auf die Richtigkeit des Zollstempels vertrauen durfte.

2. Ist nicht erkennbar, welche Maßnahmen der Unternehmer hätte ergreifen sollen, um eine nicht offenkundige Fälschung des Zollstempels zu erkennen, kann der Unternehmer unter Bezugnahme auf das EuGH, Urteil v. 21.2.2008, C-271/06 einen Vertrauensschutz auf die Echtheit des Zollstempels geltend machen, so dass die Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei bleibt.

Normenkette

UStG 1999 § 6 Abs. 4 S. 1; UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. a; UStDV 1999 § 8 Abs. 1; UStDV 1999 § 9 Abs. 1 Nr. 4

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.11.2009; Aktenzeichen V R 8/09)

BFH (Urteil vom 19.11.2009; Aktenzeichen V R 8/09)

Tenor

1. Unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide vom 17. Juni 2002, 4. August 2004 und der Einspruchsentscheidung vom 29. November 2005 sowie der Änderungsbescheide vom 18. April und 17. Mai 2006 wird die Umsatzsteuer für das Jahr 2001 auf einen negativen Betrag von 168.406,25 EUR festgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt.

3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand

I.

Streitig ist, ob vier PKW-Lieferungen des Klägers zu Recht vom Finanzamt (FA) aufgrund von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen als ...

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    BFH V R 8/09 (NV)
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      Entscheidungsstichwort (Thema) Zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen  Leitsatz (NV) 1. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 UStG greift auch ein, wenn trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven ...

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