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FG Köln Urteil vom 24.04.2007 - 7 K 4355/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbefreiung; Vermittlungsleistung bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Leitsatz (redaktionell)

Bei der Beteiligung von Kapitalanlegern an Emissionsgesellschaften liegt eine Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften i.S.d. § 4 Nr. 8f nur dann vor, wenn eine Mittelsperson der Gesellschaft die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages über den Anteilserwerb nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Anteilserwerb zustande kommt. Die Durchführung von Produkt- und Unternehmenspräsentationen stellvertretend und im Namen des Vorstandes zur Gewinnung von Handelsvertretern stellt keine kausale Vermittlungsleistung dar.

Normenkette

UStG § 4 Nr. 8 Buchst. f; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 3

Nachgehend

BFH (Urteil vom 30.10.2008; Aktenzeichen V R 44/07)

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe f UStG steuerbefreite Vermittlungsleistungen erbracht hat.

Aufgrund Handelsvertretervertrag vom ….2003 war der Kläger ab dem 01.08.2003 für die Firma … AG, … bei … (Firma T.), als Handelsvertreter tätig.

In diesem Handelsvertretervertrag wurde unter anderem folgendes geregelt:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

1. Die Firma überträgt dem Handelsvertreter die Vermittlung von Private Capital Fonds der … Vertrieb GmbH, … (Firma SVC). Die Firma behält sich das Recht vor, dem Handelsvertreter weitere Kapitalanlageprodukte zur Vermittlung zu übertragen.

2. Dem Handelsvertreter werden für seine Vertriebsaktivitäten feste Vertriebspartner zugeordnet, dies gilt insbesondere für die vom Handelsvertreter im Rahmen seiner Aufgabenstellung neu gewonnenen Makler und Mehrfachagenten.

§ ...

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    BFH V R 44/07
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Vermittlung von Fondsanteilen und Versicherungen Leitsatz (amtlich) 1. § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG enthält auch unter Berücksichtigung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG ...

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