Entscheidungsstichwort (Thema)
Zahlung von Verzugszinsen durch die Finanzbehörde. Vorlage zur Vorabentscheidung. Steuern. Mehrwertsteuer. Recht auf Vorsteuerabzug. Erstattung eines Mehrwertsteuerüberschusses. Verspätete Erstattung. Berechnung der Zinsen. Modalitäten für die Gewährung von Zinsen, die wegen der Nichtverfügbarkeit eines unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehaltenen Überschusses abzugsfähiger Mehrwertsteuer geschuldet werden, und von Zinsen, die wegen der verspäteten Auszahlung eines geschuldeten Betrags durch die Steuerverwaltung geschuldet werden. Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz
Normenkette
EGRL 112/2006
Beteiligte
Dalmandi Mezőgazdasági Zrt |
Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága |
Verfahrensgang
Szekszárdi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn) (Beschluss vom 03.01.2018; ABl. EU 2018, Nr. C 221/3) |
Szegedi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (Ungarn) (Beschluss vom 02.01.2018; ABl. EU 2018, Nr. C 142/23) |
Tenor
1. Das Unionsrecht und insbesondere die Grundsätze der Effektivität und der steuerlichen Neutralität sind dahin auszulegen, dass sie der Praxis eines Mitgliedstaats, die darin besteht, die Zinsen auf die von diesem Mitgliedstaat über einen angemessenen Zeitraum hinaus unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehaltenen Überschüsse abzugsfähiger Mehrwertsteuer unter Anwendung eines Satzes zu berechnen, der dem Basiszinssatz der nationalen Zentralbank entspricht, entgegenstehen, wenn zum einen dieser Satz niedriger ist als der, den ein Steuerpflichtiger, bei dem es sich nicht um ein Kreditinstitut handelt, zahlen müsste, um ein Darlehen in Höhe dieses Betrags aufzunehmen, und zum anderen die Zinsen auf die betreffenden Mehrwertsteuerüberschüsse für einen bestimmten Erklärungszeitraum laufen, ohn...