Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuerabzug, Erstattung zuviel entrichteter MwSt, Grundatz der Effektivität, Neutralitätsgrundsatz, Verkürzung der Verjährungsfrist für Anträge auf Erstattung zuviel entrichteter MwSt
Leitsatz (amtlich)
Eine nationale Regelung wie die des Ausgangsverfahrens, die bei der Verkürzung der Verjährungsfrist für Anträge auf Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer und Anträge auf Vorsteuerabzug verschiedene Übergangszeiträume vorsieht, so dass für Anträge, die sich auf zwei Besteuerungszeiträume von drei Monaten beziehen, je nachdem, ob sie die Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer oder den Vorsteuerabzug zum Gegenstand haben, verschiedene Verjährungsfristen gelten, ist mit den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität, der Gleichbehandlung und der Effektivität vereinbar.
Normenkette
EGRL 112/2006
Beteiligte
Compass Contract Services
Compass Contract Services Limited
Commissioners for HM Revenue and Customs
Verfahrensgang
First-Tier Tribunal (Vereinigtes Königreich) (Beschluss vom 20.01.2016; Abl.EU 2016, Nr. C 106/27)
Tatbestand
„Vorlage zur Vorabentscheidung ‐ Mehrwertsteuer ‐ Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer ‐ Recht auf Vorsteuerabzug ‐ Modalitäten ‐ Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität ‐ Grundsatz der Effektivität ‐ Nationale Regelung, mit der eine Verjährungsfrist eingeführt wird“
In der Rechtssache C-38/16
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Gericht erster Instanz [Kammer für Steuersachen], Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 20. Januar 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 25. Januar 2016, in dem Verfahren
Compass Contract Services Limited
gegen
Commissioners for Her Majesty’s Revenue & Customs
erläs...