Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfindung für Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, Besteuerung zum halben Steuersatz, Italien
Leitsatz (amtlich)
Die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ist dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die Arbeitnehmerinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, und Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, als Anreiz für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Vorteil gewährt, der darin besteht, dass die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Beträge zum halben Steuersatz besteuert werden.
Normenkette
EWGRL 207/76
Beteiligte
Agenzia delle Entrate, Ufficio di Arona |
Verfahrensgang
Commissione provinciale di Novara (Entscheidung vom 26.04.2004; ABL.EU 2004, Nr. C 179/6) |
Tatbestand
„Sozialpolitik ‐ Gleiches Entgelt und Gleichbehandlung von Männern und Frauen ‐ Leistung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ‐ Besteuerung nach Maßgabe des Alters ‐ Steuervorteil“
In der Rechtssache C-207/04
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht von der Commissione tributaria provinciale di Novara (Italien) mit Entscheidung vom 26. April 2004, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Mai 2004, in dem Verfahren
Paolo Vergani
gegen
Agenzia delle Entrate, Ufficio di Arona
erlässt
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten P. Jann, der Richterin N. Colneric (Berichterstatterin) sowie der Richter K. Schiemann, E. Juhász und E. Levits,
Generalanwalt: D. Ruiz-J...