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EuGH Urteil vom 20.10.2022 - C-604/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Beklagter, der keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat. Zuständigkeit bei Verbrauchersachen. Begriff der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit. Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge. Begriff des Arbeitgebers. Unterordnungsverhältnis. Anwendbares Recht. Individualarbeitsvertrag. Zwischen einem Arbeitnehmer und einem dritten Unternehmen geschlossene Patronatsvereinbarung, mit der die Erfüllung der Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber gesichert wird

 

Normenkette

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 Art. 6, 17, 21; Verordnung (EG) Nr. 593/2008 Art. 6

 

Beteiligte

ROI Land Investments

ROI Land Investments Ltd

FD

 

Tenor

1. Art. 21 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i und Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

ist wie folgt auszulegen:

Ein Arbeitnehmer kann eine Person mit oder ohne Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, an die er durch keinen förmlichen Arbeitsvertrag gebunden ist, die ihm gegenüber aber aufgrund einer Patronatsvereinbarung, von der der Abschluss des Arbeitsvertrags mit einem Dritten abhing, unmittelbar für die Erfüllung der Ansprüche gegen diesen Dritten haftet, vor dem Gericht des Ortes verklagen, an dem oder von dem aus er zuletzt gewöhnlich seine Arbeit verrichtet hat, wenn zwischen dieser Person und dem Arbeitnehmer ein Unterordnungsverhältnis besteht.

2. Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012

ist wie folgt auszulegen:

Der Vorbehalt hinsichtlich der Anwendung von Art. 21 Abs. 2 der Verordnung verwehrt es selbst dann dem Gericht eines Mitglied...

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