Entscheidungsstichwort (Thema)
Konzernsteuerabzug (Verlustverrechnung) einer Holding mit im Ausland ansässigen Tochtergesellschaften
Leitsatz (amtlich)
1.
Artikel 52 EG-Vertrag steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, die bei in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften, die zu einem Konsortium gehören, über das ihnen eine Holdinggesellschaft gehört, und die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, um über diese Holdinggesellschaft Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen, den Anspruch auf eine Steuerermäßigung an die Voraussetzung knüpfen, daß die Tätigkeit der Holdinggesellschaft ganz oder hauptsächlich im Halten der Aktien von in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaften besteht.
2.
Unter Umständen wie denen des Ausgangsrechtsstreits schreibt Artikel 5 EG-Vertrag dem nationalen Gericht weder vor, seine Rechtsvorschriften gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, noch, sie in einer Situation, die nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, unangewendet zu lassen.
Normenkette
EWGVtr Art. 52, 5
Beteiligte
Imperial Chemical Industries |
Imperial Chemical Industries plc (ICI) |
Kenneth Hall Colmer (HM Inspector of Taxes) |
Verfahrensgang
House of Lords (Großbritannien) |
Tatbestand
"Niederlassungsrecht - Gesellschaftsteuer - Konzerninterne Übertragung des Anspruchs auf eine Steuerermäßigung für Geschäftsverluste von einer Gesellschaft auf eine andere - Voraussetzung bezüglich des Sitzes der Konzerngesellschaften - Diskriminierung aufgrund des Sitzes - Pflichten des nationalen Gerichts"
In der Rechtssache C-264/96
betreffend ein dem Gerichtshof gemäß Artikel 177 EG-Vertrag vom House of Lords (Vereinigtes Königreich) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
Imperial Chemical Industries plc (ICI)
gege...