Entscheidungsstichwort (Thema)
Tabaksteuer, Steuerzeichen für Zigaretten, Diebstahl vor Überführung in steuerrechtlich freien Verkehr
Leitsatz (amtlich)
Die Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 zur Anpassung der Bestimmungen über die Ausschüsse zur Unterstützung der Kommission bei der Ausübung von deren Durchführungsbefugnissen, die in nach dem Konsultationsverfahren (Einstimmigkeit) erlassenen Rechtsakten des Rates vorgesehen sind, an den Beschluss 1999/468/EG steht der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die die Erstattung des für den Bezug von Steuerzeichen, die von diesem Mitgliedstaat erteilt wurden, gezahlten Betrags ausschließt, wenn die Steuerzeichen auf verbrauchsteuerpflichtigen Waren vor deren in diesem Mitgliedstaat vorgesehenen Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr angebracht wurden, die Waren in einem anderen Mitgliedstaat gestohlen wurden, was zur Entrichtung der Verbrauchsteuer in dem anderen Mitgliedstaat geführt hat, und der Nachweis nicht erbracht wird, dass die gestohlenen Waren nicht im Mitgliedstaat der Erteilung der Steuerzeichen abgesetzt werden.
Normenkette
EWGRL 12/92
Beteiligte
BATIG Gesellschaft für Beteiligungen mbH |
Verfahrensgang
Tatbestand
„Vorabentscheidungsersuchen ‐ Steuerrecht ‐ Harmonisierung ‐ Richtlinie 92/12/EWG ‐ Verbrauchsteuerpflichtige Waren ‐ Steuerzeichen ‐ Unrechtmäßige Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung ‐ Diebstahl ‐ Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr in dem Mitgliedstaat des Diebsta...