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EuGH Urteil vom 06.10.1982 - C-283/81

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Entscheidungsstichwort (Thema)

ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VON DER CORTE SUPREMA DI CASSAZIONE. VORLAGEPFLICHT. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN. ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES. AUSLEGUNGSFRAGEN. GEGENSTAND. TRAGWEITE. KRITERIEN. VORLIEGEN. FESTSTELLUNG. BEURTEILUNGSERMESSEN DES INNERSTAATLICHEN GERICHTS. ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES VON AMTS WEGEN. ZULÄSSIGKEIT. GRENZEN. ERHEBLICHKEIT DER FRAGEN. BEGRIFF. BEURTEILUNG DURCH DAS INNERSTAATLICHE GERICHT LETZTER INSTANZ. KEINE. VORAUSSETZUNGEN. BEREITS ERFOLGTE BEANTWORTUNG DER BETREFFENDEN RECHTSFRAGE DURCH DEN GERICHTSHOF. WIRKUNGEN. VORLAGEMÖGLICHKEIT FÜR JEDES INNERSTAATLICHE GERICHT. FEHLEN EINES VERNÜNFTIGEN ZWEIFELS

 

Leitsatz (amtlich)

1. DIE VERPFLICHTUNG ZUR VORLAGE VON FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DES VERTRAGES UND DER HANDLUNGEN DER ORGANE DER GEMEINSCHAFT, DIE ARTIKEL 177 ABSATZ 3 EWG-VERTRAG DEN INNERSTAATLICHEN GERICHTEN AUFERLEGT, DEREN ENTSCHEIDUNGEN SELBST NICHT MEHR MIT RECHTSMITTELN DES INNERSTAATLICHEN RECHTS ANGEFOCHTEN WERDEN KÖNNEN, FÜGT SICH IN DEN RAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN INNERSTAATLICHEN GERICHTEN ALS MIT DER ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS BETRAUTEN GERICHTEN UND DEM GERICHTSHOF EIN, DURCH DIE DIE ORDNUNGSGEMÄSSE ANWENDUNG UND DIE EINHEITLICHE AUSLEGUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS IN ALLEN MITGLIEDSTAATEN SICHERGESTELLT WERDEN SOLLEN. DIE GENANNTE BESTIMMUNG SOLL INSBESONDERE VERHINDERN, DASS ES INNERHALB DER GEMEINSCHAFT ZU VONEINANDER ABWEICHENDEN GERICHTSENTSCHEIDUNGEN ÜBER FRAGEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS KOMMT. DIE TRAGWEITE DER VERPFLICHTUNG IST DAHER ANHAND DIESER ZIELE NACH MASSGABE DER JEWEILIGEN BEFUGNISSE DER INNERSTAATLICHEN GERICHTE UND DES GERICHTSHOFES ZU BEURTEILEN.

2. ARTIKEL 177 ERÖFFNET FÜR DIE PARTEIEN EINES BEI EINEM INNERSTAATLICHEN GERICHT ANHÄNGIGEN RECHTSSTREITS KEI...

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