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EuGH Urteil vom 04.10.2024 - C-4/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Unionsbürgerschaft. Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Unionsbürger, der bei der Ausübung dieses Rechts und während seines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig die Änderung seines Vornamens und seiner Geschlechtsidentität erworben hat. Verpflichtung des Herkunftsmitgliedstaats, diese Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität anzuerkennen und in die Geburtsurkunde einzutragen. Nationale Regelung, die eine solche Anerkennung und Eintragung nicht erlaubt und den Betroffenen zwingt, ein neues Verfahren gerichtlicher Art zum Wechsel der Geschlechtsidentität im Herkunftsmitgliedstaat anzustrengen. Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

 

Normenkette

AEUV Art. 20-21; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 7, 45

 

Beteiligte

Mirin

M.- A. A.

Direcţia de Evidenţă a Persoanelor Cluj, Serviciul stare civilă

Direcţia pentru Evidenţa Persoanelor şi Administrarea Bazelor de Date din Ministerul Afacerilor Interne

Municipiul Cluj-Napoca

 

Tenor

Die Art. 20 und 21 AEUV, gelesen im Licht der Art. 7 und 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

sind dahin auszulegen, dass

sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die es nicht erlaubt, die Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität eines Angehörigen dieses Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat während der Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt rechtmäßig erworben wurde, anzuerkennen und in die Geburtsurkunde des Betroffenen einzutragen, mit der Folge, dass er gezwungen ist, im erstgenannten Mitgliedstaat ein neues Verfahren gerichtlicher Art zur Änderung der Ges...

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