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BVerwG Urteil vom 24.05.1996 - 4 A 39.95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau; Voraussetzungen von Ausgleichszahlungen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. § 42 Abs. 2 BImSchG und § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG eröffnen keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich aller Vermögensnachteile, welche eine Straßenplanung auslöst.

2. Nicht jede Wertminderung eines Grundstücks, die auf ein staatliches Verhalten zurückzuführen ist, begründet im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine Pflicht zu einem finanziellen Ausgleich. Bei einem im Außenbereich belegenen Grundstück muß der Eigentümer damit rechnen, daß außerhalb seines Grundstücks öffentliche Verkehrswege gebaut werden.

 

Normenkette

BauGB § 35; BImSchG § 42 Abs. 2; FStrG § 9 Abs. 8 Fassung 1994-04-19, § 17 Abs. 4 Fassung 1994-04-19; VwVfG § 74 Abs. 2 S. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

DÖV 1997, 795

DVBl. 1997, 78

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