Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 17.10.1961 - I 66/60 U

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Körperschaftsteuer Einkommensteuer/Lohnsteuer/Kirchensteuer

 

Leitsatz (amtlich)

Gesellschaftsteuer, die für vom Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unentgeltlich geleistete Dienste nach § 2 Ziff. 3 Buchst. b KVG 1934 oder KVStG 1955 festgesetzt wurde, ist als Betriebsausgabe der Kapitalgesellschaft abzugsfähig.

 

Normenkette

KStG §§ 6, 13; EStG § 4 Abs. 4 S. 1

 

Tatbestand

Streitig ist in der Rb. , ob die von der steuerpflichtigen GmbH entrichtete Gesellschaftsteuer als Betriebsausgabe den Gewinn des Wirtschaftsjahres 1957 mindern darf.

Der Gesellschafter-Geschäftsführer M. war für die GmbH vom 1. Januar 1952 bis 30. September 1955 unentgeltlich tätig. Das Finanzamt forderte durch Bescheid vom 21. Juli 1957 für die unentgeltlich geleisteten Dienste des Gesellschafter- Geschäftsführers eine Gesellschaftsteuer von 270 DM (§ 2 Ziff. 3 Buchst. b des Kapitalverkehrsteuergesetzes). Das Finanzamt ließ die von der GmbH entrichtete Gesellschaftsteuer unter Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs I 317/56 U vom 20. August 1957, BStBl 1957 III S. 360, Slg. Bd. 65 S. 337, und I 136/59 U vom 6. Oktober 1959, BStBl 1960 III S. 10, Slg. Bd. 70 S. 24, bei der Gewinnermittlung nicht zum Abzug zu.

Die Berufung der GmbH hatte Erfolg. Das Finanzgericht ging davon aus, daß die durch die unentgeltlichen Dienstleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers entstandene Gesellschaftsteuer zu den laufenden Geschäftsvorfällen gehöre, die durch den Betrieb veranlaßt seien. Man könne es auch so ausdrücken, daß die durch die unentgeltlichen Dienstleistungen ersparten Vergütungen den Gewinn der GmbH erhöht und die Gesellschaftsteuer die Gewinne, mit denen sie in wirtschaftlichem Zusammenhang stehe, belastet hätten.

 

Entscheidungsgründe

Die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Rb. des Vorstehers des Finanzamts ist insoweit nicht begründet.

Es ist der Auffassung des Finanzgerichts zuzustimmen, daß die mit den unentgeltlichen Dienstleistungen zusammenhängende Gesellschaftsteuer eine abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt. Es ist zwar richtig, daß der Gesellschafter, der nicht auf Grund eines Dienstvertrages für die GmbH arbeitet, auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses tätig ist. Daraus darf aber für die Körperschaftsteuer nicht die Schlußfolgerung gezogen werden, daß der Gesellschafter in Höhe des Werts seiner Dienstleistungen eine Sacheinlage leiste. Denn die Rechtsprechung hat stets hervorgehoben, daß der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft seine Arbeitsleistung voll oder teilweise unentgeltlich zur Verfügung stellen kann (Urteil des Bundesfinanzhofs I 44/57 U vom 13. Januar 1959, BStBl 1959 III S. 197, Slg. Bd. 68 S. 515). Diese Betrachtung einer unentgeltlichen Dienstleistung des Gesellschafters schließt für die Körperschaftsteuer die Annahme einer Einlage aus und führt zu dem Ergebnis, daß die Kapitalgesellschaft den durch die unentgeltliche Dienstleistung entstehenden Teil des Gewinns versteuern muß und bei der Gewinnermittlung nicht den Wert der Dienstleistung als Einlage behandeln und vom Ergebnis absetzen darf. Mit Recht weist deshalb das Finanzgericht darauf hin, daß hier die Gesellschaftsteuer nicht mit einer steuerfreien, sondern mit einer steuerpflichtigen Vermögensmehrung in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Sie darf deshalb als Betriebsausgabe abgezogen werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 410251

BStBl III 1961, 551

BFHE 1962, 784

BFHE 74, 784

BB 1962, 27

DB 1961, 1601

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • § 8 Frameworks, Standards, Guidance / 2 Guidance
      0
    • Änderung des vereinfachten Beschaffungsverfahrens für belgische Truppen
      0
    • Agile Methoden für die Zusammenarbeit in Teams / 1.4 Bewertung der Prozesse und Aufgaben im Finanzbereich für den Einsatz agiler Organisationsformen
      0
    • Ansparrücklage setzt bei Herstellungskosten im Zusammenhang mit Gebäuden die Abgabe eines Bauantrages voraus
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Minderheitengesellschafterrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.3.11 Wertgarantien bei Veräußerungsgeschäften
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3 Beginn und Ende der Buchführungspflicht
      0
    • Berufsausbildung: Der Besuch lediglich der Berufschule ist keine Berufsausbildung
      0
    • Berufsordnung Steuerberater / B. Verbrauchsteuerrecht
      0
    • Beyond Budgeting: Managementmodell und Implementierung a ... / 1.2 Möglichkeiten der Implementierung von Beyond Budgeting
      0
    • Biozidprodukte, Bereitstellung auf dem Markt und Verwend ... / Art. 12 - 16 KAPITEL III VERLÄNGERUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER GENEHMIGUNG EINES WIRKSTOFFS
      0
    • Branntweinmonopolgesetz [bis 31.12.2017] / §§ 17 - 19 Zweiter Titel Mitwirkung anderer Behörden bei der Verwaltung des Monopols
      0
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 17.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Controlling-Prozesskennzahlen / 4.10.1 Kurzdarstellung des Prozesses
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Körperschaftsteuergesetz / § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
    Körperschaftsteuergesetz / § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

      (1) Übersteigt am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, das Vermögen einer Pensions-, Sterbe- oder Krankenkasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 den in Buchstabe d dieser Vorschrift ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren