Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 30.09.1997 - VII B 120/97 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückforderungsanspruch gegen den Pfandgläubiger

 

Leitsatz (NV)

Die Rechtsfrage, ob sich der Rückforderungsanspruch in den Fällen der Verpfändung und rechtsgrundlosen Erstattung von Steuern gegen den Pfandgläubiger richtet, ist nicht (mehr) von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Normenkette

AO 1977 § 37 Abs. 2; BGB §§ 1282, 1288 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids, durch den die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) als Pfandgläubigerin zur Rückzahlung negativer Umsatzsteuervorauszahlungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) herangezogen worden ist, die sie aufgrund von Verpfändungen nach der Auszahlung durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) erlangt hat.

Das Finanzgericht (FG) hat die Klägerin als Leistungsempfängerin i. S. von §37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) angesehen und die Klage gegen den Rückforderungs bescheid abgewiesen.

 

Entscheidungsgründe

Die Nichtzulassungsbeschwerde, die auf grundsätzliche Bedeutung (§115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) der Rechtsfrage gestützt wird, "ob sich der Rückforderungsanspruch in den Fällen (der Verpfändung und) rechtsgrundloser Erstattung von Umsatzsteuer gegen den Pfandgläubiger richtet", hat keinen Erfolg.

Die rechtsgrundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage kann nicht mehr -- wie die Klägerin meint -- daraus herge leitet werden, daß das FG in dem die Streitsache betreffenden Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids die Beschwerde gegen seine Entscheidung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und der Senat im Hinblick auf die insoweit noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidung es im Beschwerdeverfahren als ernstlich zweifelhaft beurteilt hat, ob im Falle der Verpfändung von negativen Umsatzsteuervorauszahlungen der Rückforderungsanspruch des FA gemäß §37 Abs. 2 AO 1977 gegenüber dem Pfandgläubiger besteht (Beschluß des Senats vom 12. April 1994 VII B 278/93, BFHE 174, 8, BStBl II 1995, 817). Denn inzwischen ist die Rechtsfrage durch den Gesetzgeber geklärt worden. Nach §37 Abs. 2 Satz 3 AO 1977 -- eingefügt durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I, 1250), in Kraft seit dem 21. Oktober 1995 (Art. 41 JStG) -- richtet sich im Falle der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung der Anspruch "auch" gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner. Aus der Formulierung "auch gegen den ... Verpfänder ... " folgt, daß der Gesetzgeber im Falle der Verpfändung den Pfandgläubiger schon nach der bisherigen Rechtslage als Leistungsempfänger angesehen hat (ebenso: Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., §37 AO 1977 Rz. 50 c am Ende; Schwarz, Abgabenordnung, §37 Anm. 15 d am Ende; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., §37 AO 1977 Tz 31 b und 31 c -- Gesamtschuldner -).

Im übrigen hat der Senat für den Fall der Zahlung des FA nach Eintritt der Pfandreife (§§1282, 1288 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches), wie sie im Streitfall nach den Feststellungen des FG gegeben war, bereits in dem Beschluß in BFHE 174, 8, 17 zum Ausdruck gebracht, daß jedenfalls dann der Pfandgläubiger (hier: Klägerin) deshalb als Leistungsempfänger anzusehen ist, weil in diesem Falle er allein zur Ein ziehung der Forderung berechtigt war und Eigentümer des ausgezahlten Geldes geworden ist. Die nach dem vorstehenden Beschluß des Senats noch verbliebenen Zweifel an der Rückzahlungsverpflichtung der Klägerin nach §37 Abs. 2 AO 1977 -- Wille des FA zur Leistung an die Pfandgläubigerin, Überweisung auf ein Konto der GbR bei der Klägerin -- hat das FG aufgrund der tatsächlichen Feststellungen in seinem Urteil mit überzeugenden Gründen ausgeräumt, ohne daß die Klägerin insoweit Zulassungsgründe geltend gemacht hat.

Da somit die aufgeworfene Rechtsfrage insbesondere durch die Klarstellung des Gesetzgebers in §37 Abs. 2 Satz 3 AO 1977 nunmehr geklärt ist, bedarf es keiner Zulassung der Revision. Denn eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Entscheidung durch das Revisionsgericht für die Zukunft richtungsweisend sein kann. Daran fehlt es auch dann, wenn die zu klärende Frage ausgelaufenes Recht betrifft (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., §115 Rz. 12, m. w. N.). Auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des ausgelaufenen Rechts, dessen Vorliegen hier dahingestellt bleiben kann, könnte die streitige Rechtsfrage -- ausnahmsweise -- nur dann noch klärungsbedürftig sein, wenn sie noch für eine Vielzahl von Fällen entscheidungserheblich wäre (Gräber/Ruban, a.a.O., §115 Rz. 12, m. w. N.). Dies ist von der Beschwerde nicht substantiiert vorgetragen worden und auch nicht ersichtlich.

Im übrigen ergeht der Beschluß nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 66561

BFH/NV 1998, 281

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Abgabenordnung / § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
    Abgabenordnung / § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

      (1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren