Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 06.02.1997 - V B 156/96 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung eines gegen eine GbR gerichteten USt-Bescheids

 

Leitsatz (NV)

In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, daß ein gegen eine GbR gerichteter Umsatzsteuerbescheid von der GbR angefochten werden muß.

 

Normenkette

AO §§ 348, 350; BGB § 709; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Tatbestand

Gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1992 und 1993 für die "GbR A und B" (GbR) sind durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) "namens und im Auftrag des B" Einsprüche eingelegt worden, die der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) mangels Begründung als unbegründet zurückgewiesen hatte. Das FA bezeichnete den Kläger mit dem Zusatz "als Gesellschafter der GbR A und B GmbH i. G." als Einspruchsführer. Die nur gegen die Einspruchsentscheidung gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) als unzulässig ab, weil der Kläger nicht beschwert und deshalb nicht klagebefugt sei. Ein besonderes Interesse des Klägers an einer Wiederholung des Einspruchsverfahrens, so führte das FG zur Begründung weiter aus, sei nicht vorhanden, weil er die Einsprüche nicht für die GbR, sondern eindeutig selbst als Einspruchsführer erhoben habe. Seine rechtlichen Interessen seien auch nicht dadurch berührt, daß die Einsprüche nicht als unzulässig verworfen, sondern als unbegründet zurückgewiesen worden seien.

Mit der Beschwerde begehrt der Kläger die Zulassung der Revision gegen das Urteil des FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. Er führt aus: Klärungs bedürftig sei, ob ein Gericht von sich aus einen Einspruch, der vom FA als Einspruch für eine GbR behandelt worden sei, in einen Einspruch des Gesellschafters der GbR umdeuten dürfe. Durch die eigene Auslegung der Einspruchseinlegung habe das FG einen Verfahrensfehler begangen, weil es ihm kein rechtliches Gehör gewährt und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen habe.

Das FA hält die Beschwerde für unzulässig, weil die Beschwerdebegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der Zulassungsgründe genüge.

 

Entscheidungsgründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist nicht zulässig.

a) Der Kläger hat nicht dargelegt, weshalb die von ihm für bedeutsam erachtete Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) haben kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschlüsse vom 31. August 1994 II B 68/94, BFH/NV 1995, 240; vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).

Die grundsätzliche Bedeutung muß nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt werden. Dies erfordert ein substantiiertes Eingehen auf die Rechtsfrage. In der Beschwerdebegründung muß konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse des Rechts klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920; vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171).

Bei den vom Kläger als rechtsgrundsätzlich aufgeworfenen Rechtsfragen geht es im Kern darum, ob ein gegen eine GbR gerichteter Umsatzsteuerbescheid von allen Gesellschaftern gemeinsam angefochten werden muß. Nach der Rechtsprechung des BFH ist dies gemäß § 709 des Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich zu bejahen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 1991 V B 194/91, BFH/NV 1992, 402, und vom 5. März 1996 XI B 154/95, BFH/NV 1996, 690). Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, weshalb gleichwohl noch geklärt werden muß, ob der Einspruch eines Gesellschafters als "Einspruch für die GbR" oder als "Einspruch eines Gesellschafters für sich selbst" behandelt werden darf und ob ein FA eine Einspruchsentscheidung an ein Mitglied der GbR richten darf, "nachdem es von einem Einspruch einer GbR ausgegangen ist".

b) Soweit der Kläger Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) rügt, genügt seine Begründung nicht den Anforderungen, die § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO an die Bezeichnung des Verfahrensmangels stellt.

Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs sind nur schlüssig vorgetragen worden, wenn bezeichnet wird, was nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841). Diese Anforderungen erfüllt die Beschwerdeschrift nicht.

3. Im übrigen ergeht die Entscheidung ohne weitere Begründung gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs.

 

Fundstellen

BFH/NV 1997, 458

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Abgabenordnung / § 348 Ausschluss des Einspruchs
    Abgabenordnung / § 348 Ausschluss des Einspruchs

    Der Einspruch ist nicht statthaft   1. gegen Einspruchsentscheidungen (§ 367),   2. bei Nichtentscheidung über einen Einspruch,   3. gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren