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BAG Beschluss vom 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

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Leitsatz (redaktionell)

1. Die Wahlanfechtungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft hängt nicht davon ab, daß zuvor Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt wurde.

2. Das Wahlrecht eines Arbeitnehmers entfällt nicht deshalb, weil sein Arbeitsverhältnis wegen der Ableistung von Wehrdienst ruht.

Orientierungssatz

Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Zeitungsausträgern bei einer Agentur.

Normenkette

BetrVG § 7; BetrVG § 19; ZPO § 565 Abs. 3; BetrVG § 5 Abs. 1; BetrVGDV § 4 Abs. 1; BetrVGDV § 2 Abs. 3; ArbPlSchG § 1 Abs. 1; BetrVGDV 1 § 2 Abs. 3; BetrVGDV 1 § 4 Abs. 1; ArbGG § 96 Abs. 1 S. 2

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 22.03.1973; Aktenzeichen 5 (3) TaBV 7/72)

Fundstellen

  • Haufe-Index 436799
  • BAGE , 107
  • BAGE 26, 107-116 (LT1-2)
  • BB 1974, 837-838
  • DB 1974, 1342 (ST1)
  • DB 1974, 1680
  • NJW 1974, 1526
  • BetrR 1974, 481
  • AP § 19 BetrVG 1972, Nr 2
  • AR-Blattei , ES 530.6 Nr 39
  • AR-Blattei , Betriebsverfassung VI Entsch 39
  • ArbuR 1974, 152
  • EzA § 19 BetrVG 1972, Nr 2 (LT1-2)

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