Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit / 4 Rufbereitschaft

Jutta Schwerdle
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Beschäftigte, die Rufbereitschaft leisten – zum Begriff siehe die Erläuterungen in Stichwort Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft –, haben Anspruch auf Zahlung des Entgelts für Rufbereitschaft (§ 8 Abs. 3 TVöD).

4.1 Das Entgelt bei Rufbereitschaft von mindestens 12 Stunden

Leistet der Beschäftigte Rufbereitschaft, so steht ihm grundsätzlich eine tägliche Pauschale sowie – daneben – eine zusätzliche Vergütung für die innerhalb der Rufbereitschaft erbrachte Arbeitsleistung zu.

4.1.1 Tägliche Pauschale

Für die Rufbereitschaft wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt.

 
Wichtig

Voraussetzung für die Zahlung der Pauschale ist, dass der Beschäftigte eine ununterbrochene Rufbereitschaft von mindestens 12 Stunden leistet (§ 8 Abs. 3 Satz 6 TVöD).

Die tägliche Pauschale beträgt

  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle.

Maßgebend für die Bemessung der Pauschale ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. Weiter ist in der Protokollerklärung zu § 8 Abs. 3 festgelegt: "Zur Ermittlung der Tage einer Rufbereitschaft, für die eine Pauschale gezahlt wird, ist auf den Tag des Beginns der Rufbereitschaft abzustellen".

Die Tarifvertragsparteien haben sich – zur Erläuterung der Bestimmung zur Rufbereitschaftspauschale in § 8 Abs. 3 und der dazugehörigen Protokollerklärung – auf das folgende Beispiel geeinigt und dies in eine Niederschriftserklärung zu § 8 Abs. 3 aufgenommen:

 
Praxis-Beispiel

„Beginnt eine Wochenendrufbereitschaft am Freitag um 15.00 Uhr und endet am Montag um 7 Uhr, so erhält der Arbeitnehmer folgende Pauschalen:

  • 2 Stunden für Freitag,
  • je 4 Stunden für Samstag und Sonntag,
  • keine Pauschale für Montag.

Er erhält somit 10 Stundenentgelte.”

Kommentar:

Diese Lösung ergibt sich, indem bezüglich der mit einer Pauschale zu belegenden Tage ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.482
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.467
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    874
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    873
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    843
  • Jubiläumszuwendung
    742
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    730
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    725
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    724
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    707
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    658
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    644
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    643
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    639
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    638
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    613
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    601
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    592
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    580
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    579
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Effiziente Verwaltung
Effiziente Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Wie kann die öffentliche Verwaltung trotz hoher Belastung handlungsfähig bleiben? Der Schlüssel liegt in der Art, wie Entscheidungen getroffen,  Prozesse gestaltet, Standards gesetzt und Ressourcen gesteuert werden.


Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
Zuschläge, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

1 Einleitung Der Beschäftigte erhält für Überstunden und für Arbeit zu ungünstigen Zeiten neben seinem Entgelt Zeitzuschläge (§§ 7, 8 TV-L). § 8 TV-L – Ausgleich für Sonderformen der Arbeit – regelt des Weiteren die Wechselschicht- und Schichtzulagen ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren