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ZFS 6/2013, Tempora mutantur oder Verkehrsanwalt 2020

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"Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen" lautet ein altes Sprichwort, das auf die Texte Ovids zurückgeht (Tempora mutantur, nosque mutamur in illis) und spätestens seit dem 16. Jahrhundert als Sprichwort belegt ist (Quelle: Wikipedia). Was damals galt, gilt auch heute für die Tätigkeit der Verkehrsanwälte. Wie wird diese in ein paar Jahren aussehen? "Zukunft des Verkehrsanwalts – attraktive Nischen" ist daher das Motto, unter dem beim diesjährigen Anwaltstag die Aufgabenfelder der Verkehrsanwälte beleuchtet werden.

Es ist eine spannende Frage, die alle bewegt, die in diesem Bereich tätig sind. Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland nach Schätzungen des Kraftfahrtbundesamts circa 54 Millionen Fahrerlaubnisinhaber gibt und am 1.1.2013 immerhin 60,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland registriert waren, erkennt man, welcher Rechtsberatungsmarkt hier besteht. Allerdings werden sich in den nächsten Jahren die Gewichte der einzelnen Bereiche verschieben. Hierauf ist zu reagieren.

War früher die Unfallregulierung der alles dominierende Bereich und ungeliebte Randgebiete, wie das Verwaltungsrecht, wenigen Spezialisten vorbehalten, wird sich dies ändern. Die Unfallzahlen gehen beständig zurück. Ein vollständig gewandeltes Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer, das Schadensmanagement, führt immer seltener dazu, dass Mandate aus diesem Bereich zufällig angetragen werden.

Wie können Verkehrsanwälte auf diese Entwicklung reagieren? Einige Anregungen vom Anwaltstag:

▪ Die Mandatsgewinnung auf online-Basis: Im Zeitalter von Internet, iPhone und iPad hat der Verkehrsanwalt, der in seiner Kanzlei auf den Anruf des zukünftigen Mandanten wartet, durchaus anachronistische Züge. In der Zukunft wird gerade eine Verkehrsanwältin viel mehr auf Mobilität setzen und dabei mode...

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