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zfs 11/2009, Der Haushaltsführungsschaden in der gericht ... / III. Die Ermittlung der Schadenshöhe: es geht auch anders

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Zweckmäßig ist es, zur Ermittlung der Schadenshöhe auf die Tabelle 14 bei Schulz-Borck/Pardey in der 7. Auflage i.V.m. den isolierten Entgelttabellen zurückzugreifen. Alternativ bietet sich die Ermittlung der Schadenshöhe durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es viele selbsternannte Sachverständige zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens gibt. Das Qualitätsmerkmal liegt hier in der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Im Rahmen des § 287 ZPO ist eine Anwendung des "Hausfrauentarifvertrages" aus den o.g. Gründen abzulehnen. Eine Schadensschätzung kann darüber hinaus auch aufgrund marktgängiger Preise für die vereitelten Eigenleistungen des verletzten Haushaltsführenden erfolgen. Der für diesen Ansatz zugrundeliegende Gedanke findet sich im Schadensersatzrecht bezüglich des Sachschadens. Die Sachschadensregulierung beim Verkehrsunfall erfolgt oftmals auf der Basis eines Kostenvoranschlages einer Fachwerkstatt. In diesem Fall reguliert der Schädiger den Schaden nicht auf der Basis eines Tarifvertrages für den Kfz-Mechaniker. Zugrunde gelegt werden die kalkulierten Endverbraucherpreise der Reparaturwerkstatt (in der Schadensregulierung bei fiktiver Abrechnung natürlich ohne Mehrwertsteuer), die für die Schadensbehebung anfallen. Kein Geschädigter würde sich bei der fiktiven Abrechnung seines Sachschadens auf einen Stundenverrechnungssatz für die Reparaturleistungen von 11,95 EUR/ netto (niedrigste Meistervergütung) bei einer Schätzung des Arbeitsaufwandes nach § 287 ZPO verweisen lassen.

Nichts anderes aber widerfährt einem verletzten Haushaltsführenden. Hausarbeit wird oftmals mit Putzarbeit gleichgestellt. Die vielfältigen Anforderungen an Hausarbeit, gerade auch im Bereich der Or...

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