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zfs 06/2020, Das Verkehrsrecht in den Fängen der Coronavirus-Pandemie

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Bis vor kurzem hatte es der Fachanwalt für Verkehrsrecht gut. Frei nach dem Motto "gefahren wird immer" war das Verkehrsrecht abgekoppelt von den wirtschaftlichen Entwicklungen und den gesellschaftlichen Spannungen. Die Arbeitslosenquote konnten beispielsweise steigen oder fallen. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht veränderte sich hierdurch das Arbeitsaufkommen nicht.

Selbstverständlich unterlag das Verkehrsrecht auch Entwicklungen und Schwankungen. Die Unfallzahlen schwankten. Der Kampf um den ersten Kontakt zum Geschädigten war mal mehr mal weniger von Erfolg gekrönt. Die Kontrolldichte der Bußgeldbehörden nahm jedoch zu. Der Bußgeldkatalog wurde immer weiter verschärft. Das automatisierte Fahren, das durchaus zu einem erheblichen Umbruch führen dürfte, wurde erst hoch gehandelt. Inzwischen dürfte aber deutlich sein, das der Weg technisch und rechtlich weiter ist als gedacht und immer noch fraglich ist, ob wir Autofahrer auch wirklich alle automatisiert fahren wollen.

Nun erstmals – und wohl auch von dem größten Pessimisten nicht vorhergesagt – gibt es jedoch plötzlich nahezu keinen Straßenverkehr mehr. Mobile Verkehrskontrollen werden nahezu nicht mehr durchgeführt. Verkehrsunfälle sind zur Ausnahme geworden. Es mag sein, dass durch die Ausgangsbeschränkungen mehr Alkohol getrunken wird. Trunkenheitsfahrten gibt es faktisch nicht mehr. Fahrzeuge werden nicht mehr gehandelt.

Das Coronavirus, das zu Beginn des Jahres noch weit überwiegend auf die leichte Schulter genommen wurde, hat sich zu einer Pandemie entwickelt. Der Staat war "gezwungen" weitreichende Anordnungen und Maßnahmen zu ergreifen, wie sie die Bundesrepublik noch nie gesehen hat. Annahmen wie beispielsweise "das wird nicht passieren" bzw. "so weit wird es nicht kommen" haben mittlerweile noch nicht einmal mehr de...

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