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zerb 7/2017, Zum Nachabfindungsanspruch des Miterben gemäß § 13 HöfeO

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Leitsatz

Einigen sich Erbprätendenten im Wege eines Vergleichs oder Erbauslegungsvertrags über die Stellung eines der Erbprätendenten als Hoferbe, so fehlt es bereits an einem Veräußerungserlös, sodass ein Nachabfindungsanspruch der in § 12 HöfeO Berechtigten nach § 13 Abs. 1 HöfeO nicht besteht. Bestehen für den Abschluss des Vergleichs oder Erbauslegungsvertrags nachvollziehbare Gründe, scheidet ein Anspruch auf den fiktiven Veräußerungserlös gemäß § 13 Abs. 5 S. 3 HöfeO mangels Verstoßes gegen Treu und Glauben aus.

BGH, Beschluss vom 28. April 2017 – BLw 5/15

Sachverhalt

I. Die Beteiligten streiten um Nachabfindungsansprüche der Beteiligten zu 3. Deren Bruder, C. S., war Eigentümer des im Rubrum genannten Hofes im Sinne der Höfeordnung. Er verstarb im Juli 2006 und wurde hinsichtlich des hoffreien Vermögens von seiner Ehefrau M. H. zu 3/4 und der Beteiligten zu 3 zu 1/4 beerbt. Im Hinblick auf die Hoferbfolge führten die Erbinnen ein Feststellungsverfahren nach § 11 HöfeVfO. Noch vor dessen Abschluss errichtete M. H. am 12.2.2007 ein handschriftliches Testament mit folgendem Wortlaut:

Zitat

"Ich setze als alleinigen Erben den Tierschutzverein (...) [Beteiligter zu 1] ein. Dieser (...) soll alles was ich besitze erben (...) Ausdrücklich vom Erbe ausgeschlossen sind meine Schwester [Beteiligte zu 2] und meine Mutter, I. H. Die beiden, die mir zeitlebens das Leben zu [sic] Hölle gemacht haben sollen auf keinen Fall etwas erben!"

Am 27.4.2008 verstarb M. H.; im Folgenden: Erblasserin) kinderlos. Mit einer seit dem Jahr 2010 rechtskräftigen Entscheidung stellte das Landwirtschaftsgericht fest, dass sie Hoferbin nach ihrem Ehemann ist.

Der Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Tierschutzverein), die Mutter und die Schwester der Erblasserin (Beteiligte zu 2) stritten in der Folgezeit über die Wirksamkeit d...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Nachabfindungsanspruch nach der HöfeO Leitsatz (amtlich) Der im Falle einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung des Hofes oder von Teilen hiervon erzielte Gewinn (hier: Umbau eines ...

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