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ZErb 10/2025, Die doppelansässige liechtensteinische Fam ... / I. Familienstiftungen in Liechtenstein und Deutschland

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Familienstiftungen haben den Zweck, das Interesse der Mitglieder einer oder mehrerer Familien zu fördern.[2] Solche privatnützigen Stiftungen sind im deutschsprachigen Raum als Mittel der Vermögensnachfolgeplanung und der Steuergestaltung äußerst beliebt, da sie eine langfristige Vermögensbindung ermöglichen.[3] Die Bedeutung von Familienstiftungen hat in den letzten Jahren zugenommen, wobei grenzüberschreitende Mobilität im Stiftungsalltag häufig vorkommt.[4] Für deutsche Stifter ist der Einsatz von liechtensteinischen Familienstiftungen daher zunehmend interessant.[5] Diese Stiftungen werden insbesondere im Hinblick auf die sog. Asset Protection als echte Alternative zur Gründung einer deutschen Stiftung betrachtet.[6]

Liechtenstein wirbt international mit seiner langen Tradition als Standort für Stiftungen, einem breiten Angebot an professionellen Treuhändern und einem liberalen Stiftungsrecht. Zudem macht die deutsche Amtssprache sowie die leichte Abwicklung der Stiftungsgründung die liechtensteinische Stiftung besonders attraktiv. Eine Gründung kann dort nach Erfahrung der Verfasserin in etwa zwei Wochen durchgeführt werden. Dies steht im Gegensatz zu Deutschland, wo aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit der Stiftungsaufsicht die Gründung einer Stiftung bis zu zwei Jahre dauern kann.

Jedoch ist es kein Geheimnis, dass der deutsche Fiskus besonders argwöhnisch wird, wenn inländisches deutsches Vermögen ins Ausland verlagert wird. Die steuerliche Behandlung des Stifters, der Stiftung und ihrer Begünstigten ist daher zentral bei der Entscheidung zwischen der Errichtung einer deutschen und der Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung.[7]

Liechtensteinische Familienstiftungen werden typischerweise als eigenes rechtliches Gebilde anerkannt.[8] Zwar können sie im Li...

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