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ZErb 10/2023, Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das JStG 2022 und deren Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)[1] wurden insbesondere auch die Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG geändert und an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)[2] vom 14.7.2021 angepasst. Das JStG 2022 trat zum 21.12.2022 in Kraft und ist auf alle Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 anzuwenden. Ziel der Änderung des Bewertungsgesetzes (BewG) durch das JStG 2022 war neben der Anpassung an die ImmoWertV insbesondere auch, die gesetzlichen Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren (Wertzahlen) an den aktuellen Immobilienmarkt anzupassen und dadurch im Falle nicht ermittelter Marktanpassungsfaktoren durch die Gutachterausschüsse trotzdem eine möglichst verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung gewährleisten zu können. Denn obwohl die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren enorm gestiegen sind, haben sich die gesetzlichen Werte des BewG seit der Erbschaftsteuerreform 2009 nicht verändert.

[1] BGBl 2022 I, 2294.
[2] BGBl 2021 I, 2805.

2

Am 20.3.2023 hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens in der Fassung des JStG 2022 (AEBew JStG 2022)[3] veröffentlicht.

[3] In den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.3.2023 (AEBew JStG 2022) wird jeweils auf die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) verwiesen.

3

Der vorliegende Aufsatz widmet sich den geänderten Vorschriften der Grundbesitzbewertung unter besonderer Berücksichtigung der AEBew JStG 2022. Dabei sollen zunächst die bisherigen den geänderten Bewertungsverfahren gegenübergestellt und die einzelnen geänderten Komponenten erläutert werden. Anschließend werden die Auswirkungen auf die Erbschaft- und ...

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