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ZErb 08/2009, Aktuelles zu Altenteil und Leibgeding / 5. Überblick über die unterschiedlichen Wertanpassungsklauseln

Dr. Alexander Wirich
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Zur Wertsicherung von monatlichen Geldleistungen kommen sog. Gleitklauseln, Spannungsklauseln oder Leistungsvorbehaltsklauseln in Betracht. Bei der vertraglichen Gestaltung von Wertsicherungsklauseln ist insbesondere das Preisklauselgesetz[69] (PrKlG) zu beachten, das seit 14.9.2007 das PaPkG und die PrKV ersetzt.[70]

[69] Abgedruckt und kommentiert bei Palandt-Heinrichs, Anhang zu § 245 BGB.
[70] Ausführlich hierzu Kirchhoff, DNotZ 2007, 913 ff, und Reul, MittBayNot 2007, 445 ff.

a) Gleitklauseln

Bei einer Gleitklausel ist die Höhe der monatlichen Geldleistung an eine vertragsfremde Bezugsgröße gebunden. Bei einer Änderung der Bezugsgröße findet eine automatische Anpassung der zu erbringenden Leistung statt.[71] Ein Spielraum verbleibt den Vertragsparteien hierbei nicht.

Gleitklauseln sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 3 PrKlG zulässig. Eine Genehmigung durch das BAFA ist nach der Gesetzesänderung allerdings nicht mehr erforderlich. Es obliegt den Vertragsparteien nunmehr selbst, die Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung selbst zu prüfen. Bei Leibgedingsverträgen wird idR § 3 Abs. I S. 1 Ziff. a) PrKlG einschlägig sein. Automatisch wirkende Gleitklauseln sind jedoch nur zulässig, wenn gemäß § 3 Abs. I aE PrklG der geschuldete Betrag durch die Änderung eines vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung oder eines vom Statistischen Amt der EG ermittelten Verbraucherpreisindex bestimmt werden soll oder wenn gemäß § 3 Abs. 2 PrKlG der geschuldete Betrag von der künftigen Einzel- oder Durchschnittsentwicklung von Löhnen, Gehältern, Ruhegehältern oder Renten abhängig sein soll.

[71] Palandt-Heinrichs, § 3 PrKlG, Rn 1.

b) Spannungsklauseln

Ist die Höhe der monatlichen Geldleistung nicht an eine vertragsfremde, sondern an eine gleicharti...

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