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ZAP 5/2021, Anwaltsmagazin / 6 „Rundes” Jubiläum im Bundesrat

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In seiner 1000. Sitzung am 12.2.2021 hatte der Bundesrat zur Feier des Tages nicht nur hohen Besuch, er hatte sich auch ein umfangreiches Arbeitsprogramm auf die Tagesordnung gesetzt und wichtige Gesetzesvorhaben verabschiedet.

Zu Besuch in der Länderkammer war Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der es sich nicht nehmen ließ, den Föderalismus, den das Staatsorgan verkörpert, zu würdigen. Der Rat habe, so das Staatsoberhaupt, seit seiner Gründung im Jahr 1949 über die Jahrzehnte einen großen Beitrag zum Gelingen der Demokratie geleistet. Gleichzeitig rief der Bundespräsident die Bundesländer mit Blick auf die Bewältigung der Corona-Krise zur Einigkeit auf. Der Förderalismus stehe gerade jetzt unter verschärfter Beobachtung.

Nach der Ansprache ging die Länderkammer sprichwörtlich zur Tagesordnung über: 85 Vorlagen standen zur Beratung an. Für acht Gesetze aus dem Bundestag machte die Kammer den Weg frei – sie können nun wie geplant in Kraft treten. Zudem standen viele Entwürfe aus dem Bundeskabinett und Vorstöße aus den einzelnen Bundesländern auf der Agenda.

Eines der für die Bürger wichtigsten Gesetzesvorhaben betrifft den Bezug von Elterngeld. Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit steigt künftig von 30 auf 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern ist künftig mit 24-32 Wochenstunden statt mit bisher 25-30 Wochenstunden möglich und wird zudem vereinfacht. Eltern bekommen jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn die Kinder mindestens sechs, acht, zwölf oder sechzehn Wochen zu früh geboren wurden („Frühchen”). Damit sollen sie auch mehr Zeit erhalten, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder aufzufangen. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften erm...

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