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ZAP 4/2015, Anwaltsmagazin / Verschärfung des Terrorismus-Strafrechts beschlossen

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Die Bundesregierung hat den vom Bundesjustiz- und Verbraucherministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (vgl. dazu bereits ZAP Anwaltsmagazin 2/2015, S. 48) beschlossen.

Mit ihm soll zum einen die Resolution 2178 (2014) ("Foreign Terrorist Fighters") des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen v. 24.9.2014 umgesetzt werden. Die Resolution enthält strafrechtliche Regelungen, nach denen u.a. das Reisen und der Versuch des Reisens in terroristischer Absicht, die Finanzierung derartiger Reisen sowie die vorsätzliche Organisation oder sonstige Erleichterung derartiger Reisen unter Strafe zu stellen sind.

Der Gesetzesentwurf sieht deshalb u.a. vor, dass § 89a StGB um eine weitere Vorbereitungshandlung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – das Reisen in terroristischer Absicht – ergänzt wird. Hiernach soll sich künftig strafbar machen, wer es unternimmt, aus der Bundesrepublik Deutschland in ein Krisengebiet auszureisen, um sich dort in ein terroristisches Ausbildungslager zu begeben oder sich an Anschlägen oder bewaffneten Kämpfen zu beteiligen. Die Finanzierung des Reisens zu terroristischen Zwecken soll ebenfalls durch einen neuen Tatbestand (§ 89c Abs. 1 Nr. 8 StGB) unter Strafe gestellt werden.

Der Gesetzesentwurf schafft zum anderen mit § 89c StGB einen eigenständigen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung. Damit wird einer Forderung der bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelten Financial Action Task Force (FATF) entsprochen. Die FATF setzt international geltende Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neue Regelung erfasst daher die Finanzierung eines Katalogs terroristischer Straftaten in Anlehnung...

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