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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport

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I. Einleitung

In Heft 16/2017 ist erstmals eine Ausgabe des Berufsrechtsreports in der ZAP erschienen (Deckenbrock/Markworth ZAP 16/2017, S. 837 ff.). Ziel dieses Reports ist es, einen Überblick über wesentliche Gesetzesänderungen und die wichtigste Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht zu geben. Nachdem im ersten Berufsrechtsreport in etwa die Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht im Jahr 2016 und in der ersten Hälfte des Jahres 2017 nachgezeichnet worden sind, stehen nun die Neuigkeiten der zweiten Jahreshälfte 2017 im Blickpunkt; soweit es sich um Entscheidungen älteren Datums handelt, sind diese erst im Berichtszeitraum bekannt geworden. Künftig soll in aller Regel ein jährlicher Report immer um den Jahreswechsel erscheinen (ein weiterer Überblick findet sich bei Grunewald NJW 2017, 3627 ff.; speziell zur Entwicklung des Fachanwaltsrechts 2017 s. Engel BRAK-Mitt. 2017, 275 ff.).

Damit will der Report zugleich einen Beitrag dazu leisten, dem selbst vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags konstatierten Umstand entgegenzuwirken, dass "gerade bei neu zugelassenen Rechtanwälten häufig tatsächlich erhebliche Defizite bei den Kenntnissen des anwaltlichen Berufsrechts zu bemerken" sind (BT-Drucks 18/11468, S. 10). Vor dem Hintergrund dieses Befunds ist es misslich, dass nach wie vor das anwaltliche Berufsrecht in der Juristenausbildung kaum eine Rolle spielt. Zwar hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr versucht, im Rahmen der sog. kleinen BRAO-Novelle (Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe v. 12.5.2017 [BGBl I, S. 1121]; dazu ZAP 16/2017, S. 837, 838) eine Berufspflicht für Rechtsanwälte mit dem Inhalt einzuführen, innerhalb eines Jahres nach Zulassung den Nachweis über eine z...

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