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Vereinigte Arabische Emirate / N. Steuerrecht

Jörg Seifert
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Rz. 158

Ausländische Investoren sind bei einer Investitions- bzw. Standortentscheidung grundsätzlich an einer steuerlich optimalen Gestaltung interessiert. Dies betrifft zunächst die steuerliche Behandlung in den VAE. Die Steuergesetzgebung ist in den VAE den einzelnen Emiraten vorbehalten. Die Steuergesetze sehen die Erhebung von Steuern vor, doch werden die meisten Bestimmungen in der Praxis nicht angewandt.

 

Rz. 159

Die VAE erheben grundsätzlich keine

▪ Umsatzsteuer
▪ Grunderwerbsteuer
▪ Grundsteuer
▪ Vermögensteuer
▪ Wertzuwachssteuer
▪ Veräußerungsgewinnsteuer
▪ Wohnraumsteuer
▪ Vermögensverkehrsteuer
▪ Erbschaftsteuer.
 

Rz. 160

Seit 1.1.2018 erheben die VAE Mehrwertsteuer (VAT) i.H.v. 5 %.

Ausgangslage

Bei der Einfuhr von Waren in die GCC-Staaten sind seit jeher Abgaben zu entrichten. Allerdings handelt es sich um Einfuhrzölle. Die Mehrwertsteuer ist, anders als die Zollgebühr, keine direkte, sondern eine indirekte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch sind. Die wirtschaftliche Belastung trägt in der Regel der Endverbraucher von Waren oder Dienstleistungen.

Gründe für die Einführung der Mehrwertsteuer

Einer der Gründe für die Einführung einer solchen Mehrwertsteuer ist die Tatsache, dass alle Leistungen der Daseinsvor- und Daseinsfürsorge der Regierung, wie z.B. Krankenhäuser, Straßen, öffentliche Schulen, Parks, Abfallentsorgung und Polizeidienste, aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Stetig wachsende Kosten in diesem Sektor und insbesondere der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von Öl- und Gasressourcen haben letztlich zur Implementierung der Mehrwertsteuer geführt. Die Einführung der Mehrwertsteuer soll eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen, die die Bereitstellung der öffentlichen Leistungen weiterhin gewährleistet.

Eigenständige Regulierung...

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