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Umsatzsteuer, Sicherungseinbehalt

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Sicherungseinbehalt
  • Höhe der Umsatzsteuer
  • Zeitpunkt der Zahlung
  • Nicht fällige Umsatzsteuer

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Umsatzsteuer nicht fällig 19 % 1766 3816 Umsatzsteuer nicht fällig 19 %
Umsatzsteuer 19 % 1776 3806 Umsatzsteuer 19 %

So kontieren Sie richtig!

Bei der Sollbesteuerung zahlt der Unternehmer die Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum, in dem er seine Leistung erbracht hat. Soweit die Kunden noch keine Zahlungen geleistet haben, tritt er gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Umsatzsteuer in Vorleistung. Die Vorfinanzierung entfällt jedoch, wenn von vornherein klar ist, dass dem Unternehmer das Entgelt bzw. ein Teil des Entgelts erst nach längerer Zeit zufließt. Das gilt insbesondere in der Baubranche, wenn Zahlungen bis zum Ende von Gewährleistungsfristen erst nach 2 bis 5 Jahren eingehen. Behält der Leistungsempfänger einen Betrag ein, kann der Unternehmer insoweit die Umsatzsteuer korrigieren und bucht die noch nicht fällige Umsatzsteuer auf das Konto "Umsatzsteuer nicht fällig 19 %" 1766/3816 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Umsatzsteuer 19 %

an Umsatzsteuer nicht fällig

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Sicherungseinbehalt über mehrere Jahre

Bauunternehmer Huber rechnet im März gegenüber seinem Kunden, der Braun-GmbH, eine Bauleistung über 100.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 19.000 EUR ab.

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
15322/15322 Braun-GmbH 119.000 8400/4400 Erlöse 19 % USt 119.000

Der Kunde ist berechtigt, einen Sicherungseinbehalt i. H. v. 10 % = 10.000 EUR zuzüglich 1.900 EUR Umsatzsteuer zurückzuhalten. Den Betrag von 11.900 EUR zahlt der Kunde erst nach Ablauf von 3 Jahren.

Ergebnis: Bauunternehmer Huber korrigiert die Umsatzsteuer sofort für den Voranmeldungszeitraum M...

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