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Teilrente 99,99 % und Arbeitsentgelt - das Münchener Modell / B. Zum Einstieg: Finanzielle Vorteile für die Beschäftigten

Stephan Rittweger
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Rz. 2

Das Münchner Modell bietet bedeutende finanzielle Vorteile. Seine Strukturen und Vorteile beschreiben wir zunächst anhand dreier Grundtypen, die wir in drei Beispielen bruttobezogen vorstellen.

In den daran anschließenden Kapiteln können Sie mit unserer e-Broschüre sehen, wie sich im individuellen Fall die jeweiligen Zahlen und Beträge nach dem SGB VI berechnen. Dabei wird insbesondere auch erläutert, was Renten-Abschläge sind, wie sie gänzlich ausgeglichen oder wenigstens zu einem Teil kompensiert werden können.

Schritt für Schritt folgen darauf die Erläuterungen zu Beitrag und Steuer, was also die Betroffenen im Münchener Modell unterm Strich erwarten können.

I. Münchener Modell Typ 1: Abschlagsfreie Renten

 

Rz. 3

Das Münchener Modell im ersten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente ohne Abschlag beanspruchen können. Das dürfen ab 1.1.1964 Geborene – unter weiteren, unten erläuterten Voraussetzungen – mit 65 Jahren. Für die Jahrgänge ab 1964 und später beginnt also der Haupttyp 1 mit 65 und endet mit der Regelaltersrente mit 67. In dieser Zeit arbeiten die Betroffenen weiter wie bisher und beziehen zusätzlich ihre Altersrente – vorgezogen vor dem Regelalter sowie abschlagsfrei.

Unterstellen wir für die Berechnungen ein Monatsbrutto von 5.000 EUR und 2.200 EUR im Monat als Rentenanspruch mit 65.

Bei 24 Monaten Laufzeit errechnen sich zusätzlich zum Arbeitsentgelt 52.800 EUR Rente.

Die Regelaltersrente mit 67 wird 2.300 EUR betragen – also ebenso hoch, wie sie ohne das Münchener Modell wäre. Trotz vorzeitigen Rentenbezugs ergibt sich keine geringere Altersrente für die Zeit nach dem Münchener Modell.

II. Münchener Modell Typ 2: Rente mit 63 und 14,4 %

 

Rz. 4

Das Münchener Modell im zweiten Grundtyp betrifft Beschäftigte, die eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag beziehen können. Diese wird frühestmöglich beansprucht und bis zur Regelaltersren...

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