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Rückengerechtes Verhalten am Arbeitsplatz / 2 Heben und Tragen

Jens Brehm
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Das Heben und Tragen von Lasten (insbesondere schwerer Lasten) zählt zu den Belastungsarten, auf die der menschliche Körper gewöhnlich nur unzureichend vorbereitet ist. Dementsprechend können Hebe- und Tragearbeiten auch zu vorzeitigen Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen, die sich wiederum in Form von Rückenbeschwerden äußern können. Aus diesem Grund hat die EU eine Richtlinie zur manuellen Handhabung von Lasten erlassen, deren Inhalt in Form der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) auch Eingang in die deutschen Rechtsverordnungen gefunden hat.[1]

Um Funktionsstörungen und berufsbezogenen Erkrankungen vorzubeugen, fordert § 2 LasthandhabV vom Arbeitgeber, entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel einzusetzen, damit manuelle Lastenhandhabungen, die eine Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten und dabei insbesondere der Lendenwirbelsäule erwarten lassen, vermieden werden.

Darüber hinaus gilt aber auch die Verpflichtung für jeden Arbeitnehmer, alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, gefährdende Belastungen des Muskel-Skelett-Systems zu vermeiden. Bei Hebe- und Tragearbeiten sind z. B. geeignete Hebetechniken, angepasste Bewegungsabläufe oder sogar der Einsatz mehrerer Kollegen zum Heben einer Last entscheidend dafür, ob Überlastungen und Schädigungen des Muskel-Skelett-Systems entstehen oder nicht.[2]

Hier können bereits einfache und praxisnahe Maßnahmen helfen, die Gefährdungen für Beschäftigte zu reduzieren. Nachstehend werden demzufolge einige Verhaltensweisen genannt, mit denen der Rücken aber auch die Gelenke geschützt werden können:[3]

Richtiges Heben

  1. Dicht und frontal an die Last herantreten und die Füße hüftbreit auseinander stellen.
  2. Nur mäßig bücken und beim Bücken das Gesäß nach hinten schieben, z...

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