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Rechtsfragen der Mitarbeiterkontrolle / 1.1 Notwendigkeit der Mitarbeiterkontrolle

Jan Peters, Prof. Dr. Anja Mengel
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Unredliche Mitarbeiter gehören leider zum Arbeitsalltag. Laut einer Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012", entsteht einem deutschen Unternehmen dadurch ein durchschnittlicher Schaden von rund 300.000 EUR pro Jahr.[1]

Auch die Liste der Delikte, mit denen Mitarbeiter ihre Arbeitgeber schädigen, ist lang. Die Spannweite reicht von Verstößen gegen die Arbeitspflicht (z. B. Blaumachen, Krankmachen, Arbeitsbummelei, exzessive Nutzung betrieblicher Kommunikations- und Informationssysteme für private Zwecke, Ausübung von Nebentätigkeiten während der Arbeit) bis hin zu Straftaten, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten (z. B. Diebstahl von Firmeneigentum, Unterschlagung anvertrauter Gelder, Abrechnungs- oder Spesenbetrug, Datenmanipulation, Bestechung, Geheimnisverrat). Viele Delikte werden von Mitarbeitern nicht oder nicht allein aus finanziellen Motiven begangen, sondern weil sich eine günstige Gelegenheit bietet oder als Reaktion auf ein tatsächlich oder vermeintlich zugefügtes Unrecht (z. B. unterbliebene Beförderung oder Gehaltserhöhung, Ablehnung eines Versetzungswunschs, Kritik durch Vorgesetzte).[2]

[1] Vgl. Studie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2012" S. 6; vgl. auch die Nachfolgestudie "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020" S. 15; abrufbar unter https://hub.kpmg.de/wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2020-im-spannungsfeld; vgl. auch die darauffolgende Studie "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2023" S. 16, aus der mittlerweile auf einen höheren durchschnittlichen Wert zu schließen ist; abrufbar unter https://hub.kpmg.de/wirtschaftskriminalitaet-in-deutschland-2023; zur Auswertung der Studien vgl. auch Mengel, Betriebskrim...

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