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Praxis-Beispiele: Urlaub / 1.11 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Bernhard Steuerer
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Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin hat bei ihrem Arbeitgeber Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnt diesen jedoch im vom Arbeitnehmer gewünschten Zeitraum ab. Im Betrieb gibt es einen Betriebsrat.

Hat der Betriebsrat in diesem Konflikt mitzubestimmen?

Ergebnis

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.[1] Damit hat in diesem Fall der Betriebsrat mitzubestimmen. Kommt eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat nicht zustande, kann sogar der Betriebsrat (oder der Arbeitgeber) eine Einigungsstelle[2] anrufen, die verbindlich entscheidet.

[1] § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.
[2] §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG.

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