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Praxis-Beispiele: Reisekosten Gestaltungshinweise

Carola Hausen
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1 Verpflegungspauschalen verdoppeln

 

Sachverhalt

Arbeitnehmer Heiner Heilig ist Ingenieur für Brückenbauten. Am 1.1.2026 unternimmt er eine 6-monatige Dienstreise nach Brasilia (Hauptstadt Brasiliens). Die Verpflegungspauschale für Brasilia bei 24-stündiger Abwesenheit beträgt 51 EUR je Kalendertag.

Welche Möglichkeiten für die Reisekostenerstattung an den Arbeitnehmer gibt es?

Ergebnis Variante 1: klassisches Ergebnis

Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (3-Monatsfrist).

Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern den vollen Spesensatz von täglich 51 EUR für die gesamte Dauer der Dienstreise. Pro Monat wären dies 1.530 EUR (51 EUR × 30 Tage). Da die Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur für die ersten 3 Monate steuerfrei erstattet werden dürfen, führt dies dazu, dass die Spesenauszahlungen ab dem 4. Monat steuer- und beitragspflichtig sind.

Ausgehend von einem beispielhaften Durchschnittsteuersatz von 30 % und einem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung i. H. v. 20 % ergeben sich folgende Auszahlungswerte in EUR:

 
  Januar Februar März April Mai Juni Summe
Arbeitnehmerangaben
Spesen 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 9.180
SV-Anteil AN (20 %) frei frei frei - 306 - 306 - 306 - 918
Lohnsteuer (30 %) frei frei frei - 459 - 459 - 459 - 1.377
AN-Auszahlung 1.530 1.530 1.530 765 765 765 6.885
Arbeitgeberbelastung
Spesen 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 9.180
SV-Anteil AG (20 %) frei frei frei + 306 + 306 + 306 + 918
AG-Belastung 1.530 1.530 1.530 1.836 1.836 1.836 10.098

Ergebnis Variante 2: Lohnsteuer pauschalieren

Die Lohnsteuer kann mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn Vergütungen für Verpflegungsmehraufwe...

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