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Photovoltaikanlagen / 9.6 Solarpflicht auf Länderebene

Joachim Gutmann
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Die sog. Solarpflicht war fester Bestandteil des Koalitionsvertrags der vergangenen Ampelregierung, wurde aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. In einigen Bundesländern greift sie unabhängig von Entscheidungen auf Bundesebene schon heute durch unterschiedliche Ländergesetze, die in ihren Vorgaben variieren.

  • Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland zum 1.1.2022 eine umfassende Solarpflicht für Nichtwohngebäude eingeführt. Mittlerweile schließt sie ebenso Wohngebäude ein. Private Neubauten müssen seit dem 1.5.2022 verpflichtend PV-Anlagen auf Dächern installieren. Hausbesitzer, die nach dem 1.1.2023 eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, sind nach §§ 8a bis 8c Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ebenso zur Installation einer Anlage verpflichtet. Auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich.

  • Bayern

    Mit der Erneuerung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ist nun auch in Bayern ab 2023 eine Solarpflicht in Kraft getreten. Diese bezog sich zunächst nur auf Nichtwohngebäude. Seit dem 1.3.2023 gilt eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude (Eingang des Bauantrags oder der vollständigen Bauvorlagen ab dem 1.3.). Seit dem 1.7.2023 müssen alle neuen Nicht-Wohngebäude eine PV-Anlage auf dem Dach installieren. Und seit dem 1.1.2025 müssen auch Bestandsgebäude (Nicht-Wohngebäude) bei Erneuerung der Dachhaut eine PV-Anlage auf dem Dach installieren. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt nunmehr auch in Art. 44a seit dem 1.1.2025 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude und bei einer Dachsanierung. Für die Erfüllung der Solarpflicht muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit einer PV-Anlage belegt werden. Ausnahme sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 qm sowie Dachflächen, die der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen.

  • Be...

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