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Massage

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Begriff

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Massage, die dem Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers gewährt wird, um eine Sachzuwendung und damit um steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. sozialversicherungspflichtiges Entgelt.

Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Eine steuerfreie Gesundheitsleistung kommt hier aber nicht in Betracht, da Massagen am Arbeitsplatz laut Rechtsgutachten der Berufsgenossenschaften keine vorbeugenden Maßnahmen sind und damit steuerpflichtige und beitragspflichtige geldwerte Vorteile darstellen.

Die Anwendung der monatlichen 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) kann in Betracht kommen.

Sofern der Arbeitnehmer die Massage selbst bezahlt hat und dann beim Arbeitgeber die Kosten erstattet bekommt, liegt in jedem Fall eine steuer- und beitragspflichtige Geldleistung vor.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV. Sofern kein Arbeitsentgelt vorliegt, entsteht auch keine Sozialversicherungspflicht.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Massage pflichtig pflichtig
Massage bis 50 EUR monatlich frei frei

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