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Lohnsteuerbescheinigung / Lohnsteuer

Manuel Ehret
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1 Bescheinigung erstellen

1.1 Persönliche Angaben des Arbeitnehmers

Die Eintragungen im Lohnkonto sind die Ausgangsbasis für die Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber. Neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Name, Anschrift und Geburtsdatum) sind die vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Besteuerungsmerkmale (ELStAM) mit Merker "gültig ab" in die Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmen:

  • Steuerklasse des Arbeitnehmers, ggf. einschließlich eines Faktors[1]
  • Zahl der Kinderfreibeträge in den Steuerklassen I–IV,
  • ggf. eingetragener Jahresfrei- oder Jahreshinzurechnungsbetrag,[2]
  • Kirchensteuermerkmal und[3]
  • ggf. Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.

     
    Wichtig

    Separater Ausweis der PKV-Beträge

    Hierbei muss der Arbeitgeber die im elektronischen Verfahren bereitgestellten Beiträge jedoch getrennt von einander ausweisen[4]: a) Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung, bei denen der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss[5] leistet und[6] b) Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung.[7]

Für jede elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist eine eindeutige ID (KmlD) zu erstellen, um so eine eindeutige Zuordnung, z. B. für ein neues Korrektur- und Stornierungsverfahren, zu ermöglichen.

Lohnsteuerbescheinigungen sind sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer zu erstellen. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich pauschal erhoben hat.[8]

[1]

S. Faktorverfahren Lohnsteuer.

[2]

S. Freibeträge.

[3]

S. Kirchensteuer.

[4] BMF, Schreiben v. 3.6.2025, IV C 5 – S 2363/00047/004/136, BStBl I 2025, S. 1454.
[5] § 3 Nr. 62 EStG.
[6] § 39 Abs. 4 Nr. 4 Buchst. a EStG.
[7] § 39 Abs. 4 Nr. 4 Buchst. b EStG.
[8] §§ 40–40b EStG.

1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforde...

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