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Künstler / Arbeitsrecht

Prof. Dr. jur. Tobias Huep
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Künstlerische Leistungen werden regelmäßig im Rahmen eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags erbracht.

Künstler sind Arbeitnehmer, sofern die allgemeinen Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft in ihrer Person erfüllt sind.[1] Zur Abgrenzung zum "Gastspielvertrag" hat sich das BAG mit Urteil vom 2.7.2003 geäußert.[2] Bei Bühnenkünstlern ist regelmäßig von einem Arbeitsverhältnis auszugehen; Gleiches gilt für Orchestermusiker, die ständig zu Orchesterdiensten herangezogen werden. Oftmals werden Arbeitsverträge mit Künstlern nach § 14 Abs. 1 TzBfG befristet.[3]

[1] BAG, Urteil v. 14.3.2007, 5 AZR 499/06.
[2] BAG, Urteil v. 2.7.2003, 7 AZR 613/02.
[3] BAG, Urteile v. 26.8.1998, 7 AZR 263/97, v. 12.1.2000, 7 AZR 925/98, v. 26.7.2006, 7 AZR 495/05.

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