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Krankheit des Beschäftigten / 3 Krankheit von mehr als 6 Wochen

Andreas Sprenger, Jutta Schwerdle
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3.1 Anspruch auf Krankengeld

3.1.1 Wegfall der Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Danach hat der Beschäftigte gegen die Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld.

3.1.2 Rechtzeitige Meldung Entgeltersatzleistung absetzen

Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bzw. anderer Entgeltersatzleistungen (Kinderkrankengeld, Verletztengeld) ist das Nettoarbeitsentgelt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Dieser "Verdienstnachweis" muss seit 1.7.2011 zwingend durch ein maschinelles Verfahren direkt aus dem Lohnprogramm erfolgen (§ 23c Abs. 2 SGB IV).

Die Meldung muss 5 Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit abgesetzt werden. Ihr Lohnprogramm übermittelt alle notwendigen Daten als festgelegten Datensatz durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Diese Möglichkeit der Meldung "Entgeltersatzleistung" ist eine der Voraussetzungen dafür, dass Ihr Programm als systemgeprüftes Programm von der SV zertifiziert wird.

 

Praxis-Beispiele

Meldung 5 Arbeitstage vor Ende der 6-Wochen-Frist

Der Beschäftigte ist ab Donnerstag, 1.2.2024 arbeitsunfähig erkrankt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet nach Ablauf des 42. Tages, das ist der 13.3.2024 (Mittwoch).

Die Meldung für die Berechnung des Krankengeldes ist 5 Arbeitstage vor dem 42. Tag zu erstatten. Das ist der Mittwoch, der 6.3.2024. Zu diesem Tag ist die Meldung abzusetzen. Einzelheiten zum Datenaustausch sind geregelt in den "Gemeinsamen Grundsätzen für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (§ 107 SGB IV)".

Bei Berufsunfällen wird das Krankengeld unter Umständen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Berufsgenossenschaften (BG), gewährt. In diesen Fällen erfolgt der maschinelle Verdienstnachweis nicht an die Krankenkasse, sondern an die zuständige BG. Ob die BG zuständig sind, erfährt der Arbeitgeber üb...

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Krankheit des Beschäftigten
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Zusammenfassung Überblick Dem arbeitsunfähig kranken Beschäftigten obliegen Anzeige- und Nachweispflichten. Die Entgeltfortzahlung sowie sozialversicherungsrechtlichen Meldungen sind zu veranlassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 3 ff. EFZG; ...

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