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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zusätzlicher Arbeitslohn / C. Gesetzliche Definition

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Rz. 8

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Nach § 8 Abs 4 EStG werden Leistungen des ArbG nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn

  1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
  2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
  3. die Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
  4. bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Unerheblich ist, ob der ArbN auf die Leistung einen Anspruch hat.

Ziel des Gesetzgebers ist es, nur "echte" Zusatzleistungen des ArbG steuerlich zu begünstigen (vgl BMF vom 05.02.2020, BStBl 2020 I, 222). Obwohl der Lenkungszweck einer Steuerbefreiungsvorschrift auch dann erfüllt ist, wenn die Aufwendungen vom ArbN getragen werden, will der Gesetzgeber mit der Formulierung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Steuerbefreiung auf die Fälle beschränken, in denen der ArbG die Aufwendungen tatsächlich trägt. Er hält den Verzicht oder die Umwandlung von Gehalt im Hinblick auf die soziale Absicherung des ArbN für problematisch, weil der sv-pflichtige Grundarbeitslohn dadurch regelmäßig dauerhaft zugunsten von Zusatzleistungen abgesenkt werde, die bei prozentualen Lohnerhöhungen oft nicht in die > Bemessungsgrundlage einbezogen würden, sodass dieser Teil des Arbeitslohns dauerhaft von Erhöhungen ausgeschlossen sei. Außerdem würden die Rentenansprüche des ArbN durch eine Beitragsfreiheit iRd SozVers gemindert (vgl BT-Drs. 19/22850 S 83). Diese Ansicht ist uE zu Recht stark kritisiert worden (vgl Haupt/Hausner, DStR 2020, 569; Thomas, DStR 2021, 1974; Schmidt/Krüger, § 8 EStG Rz 81).

I. Keine Anrechnung auf Arbeitslohn

 

Rz. 9

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Gewährt der ArbG eine besondere Leistung und verringert gle...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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    417
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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