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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Reisekosten / b) Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

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Rz. 79

Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Die in > Rz 78 dargestellte Berücksichtigung der Grundsätze der > Entfernungspauschale für die Fahrtkosten (nicht für andere Reisekostenarten) gilt ebenso, wenn der ArbN keine erste Tätigkeitsstätte unterhält, aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgaben dauerhaft dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen muss. Nur für die Wegstrecke von der Wohnung zum ihr nächstgelegenen Eingang desselben weiträumigen Tätigkeitsgebiets ist der WK-Abzug der Fahrtkosten auf die Höhe der Entfernungspauschale beschränkt. Obwohl der für ‚Auswärtstätigkeit’ maßgebende § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG diese Fälle regelt und sie als Teil der Auswärtstätigkeit behandelt, ist für den ArbG auch hier nicht § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG, sondern § 40 Abs 2 Satz 2 EStG anzuwenden (> Rz 78 f).

 

Rz. 79/1

Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet ist eine größere, aber abgrenzbare (‚festgelegte’) Fläche, innerhalb deren Grenzen der ArbN tätig werden soll (zB Zusteller, Hafenarbeiter, Forstarbeiter, Werksbahnführer). Soll der ArbN hingegen nicht "draußen" sondern "in einer Einrichtung" tätig werden (zB Wohnung der Pflegeperson im Pflegedienst oder des Schornsteinfeger-Kunden) handelt es sich insoweit nicht um die Tätigkeit in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet, auch wenn die Wohnungen alle innerhalb einer Stadtgrenze liegen (vgl BMF vom 25.10.2020, Rz 41 ff, BStBl 2020 I, 1228, > Anh 2 Reisekosten (allgemein)). Soll der ArbN in mehreren ortsfesten Einrichtungen seines ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines Dritten, die innerhalb eines bestimmten Bezirks gelegen sind, beruflich tätig werden, arbeitet er nicht in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet, sondern an verschiedenen, ggf ständig an wechselnden Tätigkei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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