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Gesundheitsförderung / 3 Prävention in Lebenswelten

Yvonne Ehrmann
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3.1 Lebenswelten

Lebenswelten sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme, insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports.

Es handelt sich also um die nichtbetrieblichen Lebenswelten. Leistungen nach dem lebensweltbezogenen Ansatz sind besonders geeignet, das Ziel der Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erreichen. Die Leistungen richten sich statt auf Individuen auf die Lebensräume der Menschen, in denen insbesondere Einfluss auf die Bedingungen von Gesundheit genommen werden kann.

Für diese nichtbetrieblichen Lebenswelten haben die Krankenkassen im Jahr 2025 durchschnittlich einen Betrag von 2,58 EUR für jeden Versicherten aufzuwenden.[1]

[1] § 20 Abs. 6 Satz 2 SGB V.

3.2 Leistungsinhalte

Die Krankenkassen fördern im Zusammenwirken mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst unbeschadet der Aufgaben anderer auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen[1], insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen.

Hierzu erheben sie unter Beteiligung der Versicherten und der für die Lebenswelt Verantwortlichen die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale. Anschließend entwickeln sie Vorschläge

  • zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation,
  • zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten

und unterstützen deren Umsetzung. Dabei sollen alle Krankenkassen zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten erbringen.

Zur Unterstützung der Krankenkassen bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben bilden die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in jedem Land gemeinsam bei einem der jeweiligen Landesverbände der Krankenkassen oder dem Verband d...

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